Wie die Wolfsburger Allgemeine berichtet, ist ein Gegendemonstrant vom Vorwurf der versuchten Körperverletzung freigesprochen worden. Der Angeklagte hatte an den Protesten gegen den „TddZ“ am 1. Juni 2013 in Wolfsburg teilgenommen. Nachdem durch Polizeigewalt die Situation an einer Stelle eskalierte, versuchte sich die Staatsanwaltschaft in klassischer Täter-Opfer-Umkehr, die Proteste zu kriminalisieren.
In dem Verfahren konnte jedoch die Unschuld des Angeklagten bewiesen werden, es endete mit einem „Freispruch erster Klasse“. Öffentlich aufgedeckt wurde durch den Prozess allerdings das brutale Vorgehen eines Polizeibeamten (ebenfalls WAZ), der einen gestürzten Demonstranten grundlos mit voller Wucht in den Unterleib getreten hatte. Ob die Staatsanwaltschaft hier ebenfalls einen Prozess anstrebt, ist unklar.